Verfahren: Bahnflächen
Die BEG kümmert sich um sämtliche Last- und Potenzialflächen ihrer Liegenschaftspakete. Sie arbeitet daher in jeder Kommune auf einen Komplettverkauf hin. In dieser Verkaufsform und ihrem Querfinanzierungspotenzial via Mehrerlösklausel liegt der besondere win-win-Effekt.
Nur wenn die Kommune diese Chance erkennt und mit der BEG gemeinsam eine ausgewogene Gesamtkonzeption entwickelt, ist das für alle Akteure optimale Ergebnis zu erreichen. Aber selbst wenn eine Kommune einem großen Kaufinteresse Dritter an einzelnen Flächen nachgibt, kann sie sich durch den gebündelten Erwerb der übrigen Liegenschaften auf ihrem Gemeindegebiet immer noch einen großen Gestaltungsspielraum sichern.
In allen Fällen tariert die BEG fortwährend die Interessen der Eigentümerin DB AG und die Ziele der Kommunen aus. Während die Gründstückseigentümerin die Verfügungsgewalt hat, trägt die Kommune die Planungshoheit. Voran gehen kann es nur, wenn sich beide Parteien mitwirkungsbereit zeigen. Transparenz ist hier eine wichtige Spielregel. Deshalb versichert die BEG bereits in der Konsensvereinbarung, dem Auftakt jedes Verfahrens, alle beauftragten Gutachten und Planungen offen zu legen. Die gemeinsame Abstimmung von Planungsvorgaben, die Plausibilisierung von Wertermittlungen, die Erörterung von Leistungsverzeichnissen und Erläuterung von Bodenuntersuchungsergebnissen bezeugen Verlässlichkeit. Im Wortsinne mit dem Taschenrechner begleitet die BEG in allen Projekten die städtebaulichen Planungen und stimmt Nutzungserwartungen und ökonomische Leitplanken kontinuierlich aufeinander ab.
So verschieden die Bahnflächen sind, so vielfältig sind auch die im Einzelnen zu bewältigenden Herausforderungen. In zentralen, integrierten Lagen sind hochwertige Nachnutzungen in der Regel gut zu realisieren. Gemeinsam mit der beteiligten Kommune stärkt die BEG beispielsweise regelmäßig ländliches Wohnen nahe Schienenhaltepunkten oder lokale Versorgungssituationen durch Einzelhandelansiedlungen. Wichtig ist hier vor allem, die Qualität des Bauens einzufordern. Unterstützend führt die BEG dazu eigene städtebauliche Qualifizierungsverfahren durch. Flächen ohne bauliche Entwicklungsperspektive stellen aus Eigentümersicht zumeist eine reine Belastung dar. Kreative Vertriebsansätze können selbst hier zu folgerichtigen Verkäufen führen: beispielsweise von gebündelten Grün- und Ackerflächen an Naturschutzverbände.
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