Verfahren: Empfangsgebäude

Bahnhof Rheda-Wiedenbrück

Aufgabenträgerin des Schienenpersonennahverkehrs ist die kommunale Ebene. Zuständig für die Bahnhöfe und Haltepunkte des Regionalverkehrs sind also vor allem kleine und mittlere Städte und Gemeinden. Am Betrieb der zugehörigen Empfangsgebäude hat die DB Station&Service AG in der Regel kein ausgeprägtes betriebswirtschaftliches Interesse. Die entsprechenden Immobilien werden zum Verkauf angeboten. Entscheidungsfähig sind zu dem Zeitpunkt aber die wenigsten Kommunen:

  • Die Kaufpreisvorstellungen klaffen auseinander. Kommunen können die bahnseitige Wertfindung kaum nachvollziehen, ebenso entbehrt der symbolische Euro, für den sich Einige den Ankauf erhoffen, einer realistischen Grundlage.
  • Genaue Informationen über den baulichen Zustand fehlen im Regelfall. Bei verbreitetem Leerstand sind erforderliche Sanierungsmaßnahmen und Investitionen kaum kalkulierbar.
  • Ungewiss ist häufig, ob und wie sich verbliebene oder noch betriebene bahntechnische Anlagen auf die beabsichtigte Nutzung auswirken können.

Den Weg zu gerechten Verkaufsverfahren ebnen die Gesellschafter Land NRW und DB AG mit der Bündelung von Liegenschaftspaketen, hier mit bislang zwei Empfangsgebäudepaketen.

Die BEG soll die entbehrlichen Immobilien im Auftrag der Bahn und zugleich im Sinne der öffentlichen Hand verkaufen. Diesen Spagat schafft sie durch ein transparentes, konsensorientiertes Verfahren. Den Rahmen bilden folgende Eckpunkte:

  • Zum Paket zählen die Empfangsgebäude selbst und – soweit nicht mehr von der DB AG benötigt – die zugehörigen Vorplätze, Verkehrsschnittstellen wie P&R-Anlagen, Anbauten und Erschließungsstraßen.
  • Sämtliche entscheidungsrelevanten technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden, teils gemeinsam, erfasst und offen gelegt.
  • Die DB Station&Service AG garantiert den Kommunen das Vorkaufsrecht innerhalb eines fest gelegten Zeitraums. Entscheiden muss sich die Kommune erst, wenn ihr die relevanten Informationen vorliegen.

Die drei wichtigsten Lösungsbausteine des BEG-Verfahrens sind die gemeinsame Begehung, die neutrale Begutachtung und die konzeptionelle Beratung in allen Schlüsselfragen.

Vereinbart wurden die EmpfangsgebäudePakete analog zum BahnflächenPool von dem Land NRW, der Eigentümerin DB Station&Service AG und dem Forum Bahnflächen NRW. Die BEG war bzw. ist inzwischen verantwortlich für rund 100 Objekte.

 

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